Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 353,84 |
Auszubildende | 80 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 39,1 % |
Stand 01.01.2024
Amtsbezirk
Regulär
Das Finanzamt Regensburg ist für das Stadtgebiet sowie den Landkreis Regensburg zuständig.
Erweitert
Das Finanzamt Regensburg ist außerhalb des Landkreises Regensburg für folgende Aufgaben zuständig:
Aufgaben | Gebiet |
---|---|
Steuerfahndung | für den Bereich der Oberpfalz (ohne Landkreis Neumarkt) |
Bußgeld- und Strafsachenstelle | für den Bereich der Oberpfalz (ohne Landkreis Neumarkt) |
Aufgaben
Das Finanzamt Regensburg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zuständig. Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt dem Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.
Darüber hinaus sind folgende zusätzliche überregionale Zuständigkeiten auf das Finanzamt Regensburg übertragen:
Bereich | Zuständigkeit |
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Steuerfahndung | Fahndungsprüfungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt) |
Bußgeld- und Strafsachenstelle | Bearbeitung der Bußgeld- und Strafverfahren für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt) |
Fachstelle für Grundstückswertermittlungen | Bearbeitung der Grundstückswertermittlungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz |
Liquiditätsprüfung | für das Finanzamt Cham |