Einwilligungserklärung zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.
Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen.
Hiervon abweichend kann das Finanzamt per E-Mail antworten, wenn der Steuerpflichtige dies wünscht und ausdrücklich in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch das Finanzamt einwilligt und der auf diesem Kommunikationsweg damit möglicherweise verbundenen Offenbarung seiner personenbezogenen Daten zustimmt (§§ 87a Abs. 1 Satz 3, 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).
Einen entsprechenden Vordruck können Sie nachstehend herunterladen und im Anschluss ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden.