Steuerliche Formulare für die Existenzgründung durch natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nach deutschem und ausländischen Recht
Fragebögen für die steuerliche Erfassung
Information zu den amtlichen Vordrucken
Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO). Diese Auskünfte sind ab dem 01.01.2021 in folgenden Fällen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b Satz 2 AO):
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Ab dem 01.01.2022 gilt die elektronische Übermittlungsverpflichtung auch für folgenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen werden die zugehörigen Vordrucke ab 2021 bzw. ab 2022 weder im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung noch auf unseren Internetseiten bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, sind die Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Alternativ ist auch ein entsprechend ausgestattetes Steuererklärungsprogramm verwendbar.
Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Sie durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sofern die Voraussetzungen für eine vollwertige Registrierung (Id- oder inländische Steuernummer) in Mein ELSTER (noch) nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit sich mittels einer E-Mail-Adresse über „Benutzerkonto erstellen“ zu registrieren. Diese Form eines Benutzerkontos kann auch für eine Gesellschaft, als deren Vertreter Sie ggfs. tätig sind, erstellt und für die Übermittlung eines entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genutzt werden.
Dieses Benutzerkonto kann allerdings nur für die Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verwendet werden und muss, nachdem eine steuerliche Erfassung und somit eine inländische Steuernummer vorliegt, über die entsprechende Funktionalität in Mein ELSTER aufgewertet werden. Erst dann können weitere Formulare, zum Beispiel zur gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, genutzt werden.
- BZSt-2 (Mitteilung der steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz (KSTG) oder Aufnahme einer wirtschaftlichen / unternehmerischen Tätigkeit mit integrierter Ausfüllhilfe
Weitere Informationen
Dateiformat PDF - am PC ausfüllbar
Die Formulare sind am PC ausfüllbar und können ausgefüllt ausgedruckt werden.
Die eingegebenen Daten können gespeichert werden.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung juristischer Personen des öffentlichen Rechts
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