Photovoltaikanlagen
Wichtig!
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
- Hilfe zu Photovoltaikanlagen
(Nur als Download verfügbar!)
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen (PDF, 66 Seiten) - Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2023 (PDF, 9 Seiten) - Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Finanzministeriums vom 27.02.2023 (PDF, 10 Seiten) - Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Schreiben des Finanzministeriums vom 30.11.2023 (PDF, 6 Seiten) - Photovoltaikanlagen und Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff EStG
Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 16.09.2015
Formulare
- Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01. April 2012
- (PDF, 5 Seiten)
Bitte beachten Sie:
Wird der durch die PV-Anlage erzeugte Strom an einen Netzbetreiber oder an einen Dritten verkauft, liegt aus steuerlicher Sicht in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage sind daher grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet (§ 138 Absatz 1 und 1b der Abgabenordnung).
Nach BMF-Schreiben vom 12.06.2023 ist dies jedoch nicht erforderlich, wenn Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen die diesbezügliche Erwerbstätigkeit ab dem 01.01.2023 aufgenommen haben und
- Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind und der Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt, und
- in umsatzsteuerlicher Hinsicht Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nummer 12 UStG beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.
Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.
Weitere Informationen
- Mitteilung an das Finanzamt über die Betriebseröffnung
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Haus und Grund
- Energie-Atlas Bayern
Informationen der Bayerischen Staatsregierung zur Nutzung der erneuerbaren Energien - Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt