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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0941 5024 + Nebenstelle
244/296/00000 - 244/296/99999 A - Z Grenzpendler2670
244/300/00000 - 244/371/99999 A - DQ 2610
244/372/00000 - 244/455/99999 DR - HELLH 2620
244/456/00000 - 244/537/99999 HELLI - LEC 2630
244/538/00000 - 244/614/99999 LED - POQ 2640
244/615/00000 - 244/701/99999 POR - SN 2650
244/702/00000 - 244/786/99999 SO - ZZ 2660
244/799/00000 - 244/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer2670
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar