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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig ist das Finanzamt Cham (Außenstelle Bad Kötzting).
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Cham (Außenstelle Bad Kötzting)

SteuernummernGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09971 488 + Nebenstelle
211/800/00000 - 211/810/99999 Landkreise Cham und Schwandorf537
211/840/00000 - 211/841/99999 Landkreise Cham und Schwandorf537
211/842/00000 - 211/842/99999 Landkreis Regensburg532
211/843/00000 - 211/854/99999 Landkreise Cham und Schwandorf537
211/860/00000 - 211/875/99999 Landkreis Regensburg532
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar