Zum Hauptinhalt springen

Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Ansprechpersonen Bauabzugsteuer

SteuernummernBuchstaben / BereichTelefon 0941 5024 + Nebenstelle
244/192/00000 - 244/193/99999 A - Z 3205
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar