Zum Hauptinhalt springen

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0941 5024 + Nebenstelle
Bereitschaftsdienst7294
Kanzlei7280
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:

Montag - Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.