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Allgemeines

Personal

Personal in MAK353,84
Auszubildende80
Teilzeitquote (ohne Anwärter)39,1 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Regulär

Das Finanzamt Regensburg ist für das Stadtgebiet sowie den Landkreis Regensburg zuständig.

Erweitert

Das Finanzamt Regensburg ist außerhalb des Landkreises Regensburg für folgende Aufgaben zuständig:

AufgabenGebiet
Steuerfahndungfür den Bereich der Oberpfalz (ohne Landkreis Neumarkt)
Bußgeld- und Strafsachenstellefür den Bereich der Oberpfalz (ohne Landkreis Neumarkt)

 

Aufgaben

Das Finanzamt Regensburg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zuständig. Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt dem Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.

Darüber hinaus sind folgende zusätzliche überregionale Zuständigkeiten auf das Finanzamt Regensburg übertragen:

BereichZuständigkeit
SteuerfahndungFahndungsprüfungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt)
Bußgeld- und StrafsachenstelleBearbeitung der Bußgeld- und Strafverfahren für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt)
Fachstelle für GrundstückswertermittlungenBearbeitung der Grundstückswertermittlungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz
Liquiditätsprüfungfür das Finanzamt Cham